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BAG, 19.08.1964 - 4 AZR 268/63 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Getrennte Haushaltsführung - Haushalt am Wohnort - Zweiter Haushalt - Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 29.04.1963 - 5 Sa 157/63
- BAG, 19.08.1964 - 4 AZR 268/63
Papierfundstellen
- BAGE 16, 199
- BB 1964, 1383
- DB 1964, 1667
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91
Auslösung im Baugewerbe
Unter Berücksichtigung der tariflichen Zwecksetzung hat der Senat in seinen früheren Urteilen den Begriff der getrennten Haushaltsführung dahin definiert, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führen muß, wobei es ausreicht, wenn er dort eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAGE 16, 199 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. November 1973 - 4 AZR 78/73 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 -, n.v.). - LAG Hessen, 11.06.2013 - 15 Sa 1733/11
Asphaltkocher - Geltungsbereich; Asphaltkocher - Geltungsbereich
Soweit der Kläger die Zahlung von Mindestbeiträgen auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittlöhne der Jahre 2005 bis 2010 in der Bauwirtschaft im Tarifgebiet West verlangt, bestehen gegen die Erhebung einer solchen Mindestbeitragsklage keine Bedenken (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau Nr. 1). - LAG Hessen, 31.01.2012 - 15 Sa 312/11
Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Vorliegen eines Baugewerbes - …
Soweit die Klägerin die Zahlung von Mindestbeiträgen auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittlöhne der Jahre 2004 und 2005 in der Bauwirtschaft im Tarifgebiet West verlangt, bestehen gegen die Erhebung einer solchen Mindestbeitragsklage keine Bedenken (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Bau Nr. 1). - BAG, 14.11.1973 - 4 AZR 78/73
Tarifverträge - Bau - Auslösungsanspruch - Kalendertage - Beginn - Ende
Ge trennte Haushaltsführung" im tariflichen Sinne setzt nämlich lediglich voraus, daß der Bauarbeiter neben seinem Haushalt am Wohnort (hier bei beiden Klägern in Lübeck) auch noch am auswärtigen Arbeitsort einen zweiten Haushalt führt, wobei es ausreicht, wenn er dort - wie die beiden Kläger in Burg auf Fehmarn - eine Unterkunft unterhält und sich in der Regel selbst beköstigen muß (BAG 16, 199 /"2o2 7= AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).